In unserer modernen Gesellschaft, in der sich die Lebensumstände rasch ändern können, spielen flexible Pflegelösungen wie die Kurzzeitpflege und häusliche Pflege eine entscheidende Rolle. Sie bieten bedarfsgerechte Unterstützung und Entlastung in verschiedenen Lebenslagen, unabhängig von Alter oder langfristigen Pflegebedürfnissen. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Aspekte beider Pflegeformen und bietet praktische Ratschläge, um die passende Kurzzeitpflegekraft oder häusliche Pflegekraft für Sie zu finden.

Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflegeform, die ins Leben gerufen wurde, um Menschen in einer temporären Pflegebedürftigkeit zu unterstützen. Sie kommt ins Spiel, wenn jemand nach einem Krankenhausaufenthalt zusätzliche Pflege benötigt oder wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt. Diese Pflegeform bietet umfassende Unterstützung, einschließlich 24-Stunden-Betreuung, Hilfe bei der Grundpflege und persönlichen Hygiene, Nahrungszubereitung und -aufnahme, Betreuung zur Förderung des Wohlbefindens, organisatorische Unterstützung sowie bei der Alltagsbewältigung. Dies ist nicht nur für die alternde Bevölkerung gut, sondern betrifft auch Menschen im jungen Alter, die aufgrund von einem Unfall oder Erkrankung pflegebedürftig sind. Da es schwierig ist, einen Platz in der Kurzzeitpflege im Heim zu finden, solltest du es bei marta.de tun. Bei marta.de melden sich hunderte von qualifizierte Pflegekräften an, um dir erstklassige Kurzzeitpflege für zuhause anzubieten!

Was ist häusliche Pflege?

Häusliche Pflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person in ihrem eigenen Zuhause Unterstützung erhält. Diese Form der Pflege ist besonders für jene geeignet, die in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten, und kann auch als Alternative zur Pflegeeinrichtung angesehen werden. Die Leistungen umfassen Hilfe bei der Körperhygiene, Haushaltsführung, Betreuung nach Krankheit oder Unfall, Begleitung bei Freizeitaktivitäten und medizinische Pflege je nach Qualifikation der Pflegekraft.

Verschiedene Arten der häuslichen Pflege

  • Ambulante Pflege: Hierbei kommen Pflegekräfte regelmäßig ins Haus, um bei alltäglichen Aufgaben zu helfen.
  • 24-Stunden-Pflege: Eine Pflegekraft lebt im Haus und bietet kontinuierliche Betreuung.
  • Tages- und Nachtpflege: Betreuung findet in spezialisierten Einrichtungen statt, wobei der Betroffene tagsüber oder nachts versorgt wird.

Finanzierung der Kurzzeitpflege

  • Leistungen der Pflegeversicherung: Für die Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen ab dem Pflegegrad 2 ein Betrag von bis zu 1.774 Euro pro Kalenderjahr für maximal acht Wochen zur Verfügung. Für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich eingesetzt werden, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen​​.

Finanzierung der häuslichen Pflege

  • Pflegegeld: Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Pflegekräften versorgt werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird gestaffelt nach dem Pflegegrad ausgezahlt und kann für die Bezahlung der Helfer verwendet werden. Die Höhe variiert je nach Pflegegrad, beispielsweise beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 2 332 Euro und steigt bis zu 947 Euro für Pflegegrad 5​​.
  • Pflegesachleistungen: Diese Leistungen decken die Kosten für professionelle ambulante Pflegedienste. Pflegebedürftige können zwischen reinem Pflegegeld, reinen Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus beiden wählen. Der maximale Betrag, der für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht, variiert je nach Pflegegrad​.
  • Kombinationsleistung: Es besteht die Möglichkeit, Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen zu kombinieren, um eine auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig entsprechend dem Wert der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen​​.
  • Entlastungsbetrag: Jeder Pflegebedürftige mit einem festgestellten Pflegegrad hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich. Dieser kann für zusätzliche Leistungen in der häuslichen Pflege verwendet werden, wie etwa Betreuungsangebote oder Angebote zur Entlastung der Pflegenden​​.
  • Zuschläge für ambulant betreute Wohngruppen: Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen haben Anspruch auf einen zusätzlichen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro monatlich, um Kosten für Betreuer und organisatorische Tätigkeiten zu decken​​.
  • Verhinderungspflege: Diese Leistung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflegekraft, wenn die private Pflegeperson ausfällt. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr, maximal bis zu einem Betrag von 1.612 Euro. Für Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 und 5 gibt es erweiterte Ansprüche​​.

Weitere Unterstützungen

  • Zuschüsse für barrierefreien Wohnraum und Hilfsmittel: Pflegebedürftige können auch finanzielle Unterstützung für die Anpassung ihres Wohnraums und für notwendige Pflegehilfsmittel erhalten​​.